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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Ceres Communication & Computer Hans-Friedger Lachmann e.K. 1.Allgemeines Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Ceres und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung gelten unsere Bedingungen als angenommen. 2. Angebot und Vertragsabschluss Die Angebote der Firma Ceres sind hinsichtlich Preisen, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Käufer zu Vertreten hat, kann die Firma Ceres 15% des Auftragswertes berechnen. Bei Abschlüssen, die in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft. 3. Lieferung und Gefahrenübergang Genannte Lieferfristen gelten ausdrücklich als annähernd. Teillieferungen und Leistungen durch die Firma Ceres sind zulässig. Gerät die Firma Ceres in Verzug ist der Käufer berechtigt schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich die Firma Ceres im Verzug befindet; in diesem Falle ist der Käufer für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn von Seiten der Firma Ceres fahrlässig gehandelt wurde, jedoch ist gegenüber Kaufleuten auch in diesem Fall die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der Firma Ceres verlässt. Herstellerseitige Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Firma Ceres liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist die Firma Ceres berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne das eine Schadensersatzpflicht eintritt. 4. Preise Angebotene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung schriftlich zugesagt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand und Verpackung, wenn nicht anders angegeben. Ceres berechnet die Preise die per Datum der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tage der Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise. Zuschläge zum Preis die Ceres zu entrichten hat, werden ebenfalls berechnet. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei nachträglicher Änderung von Liefermengen und -fristen durch den Käufer. 5. Zahlungsbedingungen Rechnungen der Firma Ceres sind bei Erhalt sofort fällig; im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Alle Zahlungen erfolgen bar, durch Scheck oder Überweisung. Skonto wird nicht gewährt, es sei denn es ist in der Rechnung ausgewiesen. Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren Zahlungsmittel hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf das Konto der Firma Ceres schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Käufers nach Wahl der Firma Ceres auf bestehende Forderungen angerechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer 4% Zins über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8% p.a. zu bezahlen. Die Aufrechnung gegenüber der Firma Ceres ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Unter Kaufleuten ist ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Firma Ceres ausgeschlossen. Die Firma Ceres ist berechtigt, die Bonität von Käufern mit den allgemein üblichen Mittel zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Käufers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, ist die Firma Ceres berechtigt gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Kasse gegen Dokumente auszuführen. Darüber hinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche der Firma Ceres sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, Ceres gewährte Einzugsermächtigungen widerruft, Konkurs anmeldet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird oder sonstige Verschlechterungen in seiner Vermögensverhältnisse erkennen läßt. In derartigen Fällen ist die Firma Ceres auch berechtigt, bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen, ohne dass damit mangels anderer schriftlicher Erklärung ein bereits teilweise erfüllter Vertrag wegfiele. 6. Gewährleistung Die Firma Ceres haftet für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens ausdrücklich zugesagter Eigenschaften und Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden. Mängel oder Mengenabweichungen sind vom Käufer unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung anzuzeigen. Sie berechtigen den Käufer nicht aber zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Alle Gewährleistungspflichten erlöschen, wenn ohne Genehmigung von der Firma Ceres Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernimmt die Firma Ceres keine Gewährleistung. Die Firma Ceres haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, die beim Käufer in maschinenlesbarer Form vorliegen. Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über entsprechende Angaben des Herstellers hinausgehen, sind für die Firma Ceres nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. dem Interessenten schriftlich bestätigt werden. 7. Garantieleistung Der Käufer verpflichtet sich, die von der Firma Ceres gelieferten Waren unmittelbar nach der Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber der Firma Ceres schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar. Eine Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach der Wahl der Firma Ceres auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Firma Ceres fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiligenden besonderen Lizenzbedindungen des Herstellers. Das Recht zur Rückgabe steht nur bei noch versiegeltem Datenträger zu. 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bis zur endgültigen Einlösung von Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Der Käufer tritt hiermit diese Forderungen bereits jetzt an uns ab. 9. Schlussbestimmungen Der Käufer darf Rechte gegenüber der Firma Ceres nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen. Die Firma Ceres nimmt Daten sämtlicher Kunden und Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeitet sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen wird. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Schönefeld, Landkreis Königs Wusterhausen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Königs Wusterhausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt. Dipl.- Ing. Hans-Friedger Lachmann Gartenstraße 42 12529 Berlin - Schönefeld Telefon: 030 / 633 061 00 Fax 030 / 633 061 01 Mobiltelefon 0178 / 349 1 349

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Ceres Communication & Computer Hans-Friedger Lachmann e.K. 1.Allgemeines Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Ceres und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung gelten unsere Bedingungen als angenommen. 2. Angebot und Vertragsabschluss Die Angebote der Firma Ceres sind hinsichtlich Preisen, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Käufer zu Vertreten hat, kann die Firma Ceres 15% des Auftragswertes berechnen. Bei Abschlüssen, die in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft. 3. Lieferung und Gefahrenübergang Genannte Lieferfristen gelten ausdrücklich als annähernd. Teillieferungen und Leistungen durch die Firma Ceres sind zulässig. Gerät die Firma Ceres in Verzug ist der Käufer berechtigt schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich die Firma Ceres im Verzug befindet; in diesem Falle ist der Käufer für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn von Seiten der Firma Ceres fahrlässig gehandelt wurde, jedoch ist gegenüber Kaufleuten auch in diesem Fall die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der Firma Ceres verlässt. Herstellerseitige Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Firma Ceres liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist die Firma Ceres berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne das eine Schadensersatzpflicht eintritt. 4. Preise Angebotene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung schriftlich zugesagt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand und Verpackung, wenn nicht anders angegeben. Ceres berechnet die Preise die per Datum der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tage der Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise. Zuschläge zum Preis die Ceres zu entrichten hat, werden ebenfalls berechnet. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei nachträglicher Änderung von Liefermengen und -fristen durch den Käufer. 5. Zahlungsbedingungen Rechnungen der Firma Ceres sind bei Erhalt sofort fällig; im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Alle Zahlungen erfolgen bar, durch Scheck oder Überweisung. Skonto wird nicht gewährt, es sei denn es ist in der Rechnung ausgewiesen. Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren Zahlungsmittel hat erst die vorbehaltlose Gutschrift auf das Konto der Firma Ceres schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Käufers nach Wahl der Firma Ceres auf bestehende Forderungen angerechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer 4% Zins über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8% p.a. zu bezahlen. Die Aufrechnung gegenüber der Firma Ceres ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Unter Kaufleuten ist ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Firma Ceres ausgeschlossen. Die Firma Ceres ist berechtigt, die Bonität von Käufern mit den allgemein üblichen Mittel zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Käufers oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, ist die Firma Ceres berechtigt gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Kasse gegen Dokumente auszuführen. Darüber hinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche der Firma Ceres sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, Ceres gewährte Einzugsermächtigungen widerruft, Konkurs anmeldet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird oder sonstige Verschlechterungen in seiner Vermögensverhältnisse erkennen läßt. In derartigen Fällen ist die Firma Ceres auch berechtigt, bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen, ohne dass damit mangels anderer schriftlicher Erklärung ein bereits teilweise erfüllter Vertrag wegfiele. 6. Gewährleistung Die Firma Ceres haftet für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens ausdrücklich zugesagter Eigenschaften und Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden. Mängel oder Mengenabweichungen sind vom Käufer unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung anzuzeigen. Sie berechtigen den Käufer nicht aber zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Alle Gewährleistungspflichten erlöschen, wenn ohne Genehmigung von der Firma Ceres Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernimmt die Firma Ceres keine Gewährleistung. Die Firma Ceres haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, die beim Käufer in maschinenlesbarer Form vorliegen. Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über entsprechende Angaben des Herstellers hinausgehen, sind für die Firma Ceres nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. dem Interessenten schriftlich bestätigt werden. 7. Garantieleistung Der Käufer verpflichtet sich, die von der Firma Ceres gelieferten Waren unmittelbar nach der Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber der Firma Ceres schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar. Eine Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach der Wahl der Firma Ceres auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Firma Ceres fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiligenden besonderen Lizenzbedindungen des Herstellers. Das Recht zur Rückgabe steht nur bei noch versiegeltem Datenträger zu. 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bis zur endgültigen Einlösung von Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Der Käufer tritt hiermit diese Forderungen bereits jetzt an uns ab. 9. Schlussbestimmungen Der Käufer darf Rechte gegenüber der Firma Ceres nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen. Die Firma Ceres nimmt Daten sämtlicher Kunden und Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeitet sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen wird. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Schönefeld, Landkreis Königs Wusterhausen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Königs Wusterhausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt. Dipl.- Ing. Hans-Friedger Lachmann Gartenstraße 42 12529 Berlin - Schönefeld Telefon: 030 / 633 061 00 Fax 030 / 633 061 01 Mobiltelefon 0178 / 349 1 349

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